Wirtschaftsrecht

GesbR neu - Auswirkungen für die Praxis?

Univ.-Prof. Dr. Eveline Artmann / RA Dr. Gottfried Thiery

Der Gesetzgeber hat das Bemühen um sachgerechte Lösungen für die GesbR über viele Jahrzehnte Lehre und Rechtsprechung überlassen. Nach der Reform von OG/KG, vor allem durch deren Öffnung für jeden erlaubten Zweck (und davor schon über deren Zwillingsgesellschaften OEG/KEG), stand ein Rahmen für eine legistische Überarbeitung der GesbR fest. Der Gesetzgeber wollte sich in den §§ 1175 - 1216e ABGB unter Anlehnung an OG/KG-Regelungen aller wesentlichen Sachfragen für eine leistungsfähige ABGB-Gesellschaft mit unverändertem Universalanspruch annehmen: Nichtzuerkennen der Rechtsfähigkeit, Innen- und Außengesellschaft, Zuordnung des Gesellschaftsvermögens, Geschäftsführung/Vertretung und Haftung, Umwandlung in OG/KG, Gesellschafternachfolge, Ausschluss von Gesellschaftern, Auflösung und Liquidation.

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Artikel-Nr.
RdW 2016/13

22.01.2016
Heft 1/2016
Autor/in
Eveline Artmann

Univ.-Prof. Mag. Dr. Eveline Artmann lehrt am Institut für Unternehmensrecht der Universität Linz. Sie ist Autorin zahlreicher Fachartikel v.a. im Bereich des Gesellschafts- und Wettbewerbsrechts; aktuell Kommentierung der GesbR-Regelungen in Fenyves/Kerschner/Vonkilch (Hrsg), Großkommentar zum ABGB – Klang Kommentar.

Dr. Gottfried C. Thiery, LL.M. ist Rechtsanwalt in Wien. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Gesellschafts- und Unternehmensrecht sowie in der Betreuung von Unternehmenstransaktionen (M&A). Weiters ist Dr. Thiery Autor zahlreicher Publikationen.