Wirtschaftsrecht

GesbR-Reform - Auswirkungen auf bestehende Gesellschaften

Mag. Romana Fritz / Dr. Matthias Potyka

Das GesbR-Reformgesetz (GesbR-RG)1 ist mit 1. 1. 2015 in Kraft getreten. Neben einer gänzlichen Neufassung der Bestimmungen über die GesbR (§§ 1175 - 1216e ABGB2), die in vielen Belangen dem Recht der eingetragenen Personengesellschaften (OG und KG, vgl §§ 105 - 177 UGB) nachempfunden wurden, kommt es umgekehrt auch zu einigen Änderungen im OG-/KG-Recht. Auf Gesellschaften, die bereits im Zeitpunkt des Inkrafttretens des GesbR-RG existierten,3 sind die neuen Regelungen vorerst nur zum Teil anwendbar. Der vorliegende Aufsatz beschäftigt sich mit jenen Bestimmungen, die bereits jetzt oder in näherer Zukunft auch auf schon bestehende Gesellschaften anwendbar sind bzw sein werden, und zeigt die Handlungsoptionen auf, die solche Gesellschaften haben.4

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2015/85

19.02.2015
Heft 2/2015
Autor/in
Romana Fritz
Mag. Romana Fritz, Richterin am Bezirksgericht Meidling (Familienrecht, allgemeines Zivilrecht und Bestandrecht); zwischenzeitlich als Referentin in der Legislativabteilung für Personen-, Familien- und Erbrecht des BMJ tätig.
Matthias Potyka

Leitender Staatsanwalt Dr. Matthias Potyka, LL.M., ist Leiter der Abteilung für Unternehmens-, Gesellschafts- und Insolvenzrecht im Bundesministerium für Justiz.