(Fellner, SWK 1/2009, S 26)
Die bei der Rückgängigmachung des Erwerbsvorganges einsetzende Grunderwerbsteuerbefreiung berührt nicht die Eintragungsgebühren; vielmehr unterliegt die neuerliche Einverleibung des Eigentums an einer Liegenschaft im Grundbuch wiederum den Gerichtsgebühren (Bemerkungen zu VwGH 23. 10. 2008, 2007/16/0230).
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Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.