Arbeitsrecht

Geschlechtsneutrale Stellenausschreibungen - zwei aktuelle LVwG-Entscheidungen

Mag. David Fuchs

Der Zusatz "m/w" in Jobinseraten genügt dem Gebot der geschlechtsneutralen Stellenausschreibung iSd § 9 GlBG, wenn im Gesamtkontext erkennbar ist, dass beide Geschlechter gleichermaßen angesprochen sind. Den aktuellen Entscheidungen der LVwG OÖ und NÖ ist zuzustimmen.

Das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) verbietet es Arbeitgebern, Arbeitsplätze "nur für Männer oder nur für Frauen" auszuschreiben.1 Was nach einer klaren Regelung klingt, sorgt in der Praxis immer wieder für Probleme, wie eine Reihe von Anzeigen der Gleichbehandlungsanwaltschaft aus dem Jahr 2016 zeigt. Unternehmern wurde vorgeworfen, das Gebot der geschlechtsneutralen Stellenausschreibung durch die Verwendung des Zusatzes "m/w" verletzt zu haben. Dies sorgte verständlicherweise für Verwunderung bei den Betroffenen, die sich die Frage stellen mussten: Was darf man in einer Stellenausschreibung?

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Artikel-Nr.
RdW 2017/367

17.07.2017
Heft 7/2017
Autor/in
David Fuchs

Mag. David Fuchs ist Konzipient bei der Bruckmüller RechtsanwaltsgmbH. Zuvor war er als Universitätsassistent am Institut für Recht der sozialen Daseinsvorsorge und Medizinrecht an der JKU Linz tätig. Seine Schwerpunkte liegen vorwiegend im Arbeitsrecht, insbesondere im Bereich der Arbeitskräfteüberlassung und Entsendung.