Der Schutz der Anleger ist eine grundlegende Voraussetzung für faire Bedingungen am Kapitalmarkt und fördert auch seine Kapitalsammelfunktion. Der vorliegende Beitrag greift ausgewählte Praxiserfahrungen zum Minderheitenschutz im Kapitalgesellschaftsrecht auf und will die wissenschaftliche sowie die rechtspolitische Diskussion fördern.
Beim Gesellschafterausschluss wird ein Anleger ausgeschlossen, der dies nicht angestrebt hat und auch ein etwaiges Übernahmeangebot nicht angenommen hat (weder unmittelbar noch während der Nachfrist) - möglicherweise weil der Anleger an das langfristige Potenzial des Unternehmens glaubt und dieses weit über dem Börsekurs sieht. Ihm steht ein Kernaktionär gegenüber, der typischerweise einen Informationsvorsprung hat und der - ebenso wie der Anleger, der gegen seinen Willen ausgeschlossen werden soll - offensichtlich an das Potenzial des Unternehmens glaubt. Dieser Kernaktionär hat weitreichende Rechte und kann zahlreiche Entscheidungen auch gegen den Willen der anderen Anleger treffen, insb die Entscheidung, ob und ggf wann es zum Squeeze-out kommt.
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Artikel-Nr.
RdW 2023/631
15.12.2023
Heft 12/2023
Autor/in
Foto: DLA Piper
Dr. Maria Doralt, Mag. rer. soc. oec, MIM (CEMS), ist Rechtsanwältin und Partnerin bei DLA Piper in Wien. Arbeitsschwerpunkte: Transaktionsgeschäft (public und private M&A und Private Equity Transaktionen); Organberatung.
Foto: DLA Piper
Dr. Christian Temmel, MBA, ist Rechtsanwalt und Partner bei DLA Piper in Wien. Er leitet im Corporate Team die Praxis Capital Markets und Public M&A und berät in seinen Fokusbereichen regelmäßig Klientinnen und Klienten in nationalen und internationalen Rechtsfragen und Transaktionen. Er verfügt über umfassende Expertise im Gesellschafts-, Kapitalmarkt- und Wertpapierrecht, einschließlich regulatorischer Aspekte. Besonders spezialisiert er sich auf Kapitalmarkttransaktionen und gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen. Christian Temmel ist als Lektor für Gesellschaftsrecht und Wertpapierrecht an der Universität Wien und für Börse- und Kapitalmarktrecht an der Donau-Universität Krems und der Fachhochschule Wiener Neustadt tätig.
Foto: DLA Piper
Mag. Georg Krakow, MBA, ist Rechtsanwalt und Partner bei DLA Piper in Wien. Er leitet den Bereich Litigation & Regulatory und ist Vorstandsmitglied einer bedeutenden Non-Profit-Organisation im Bereich Rule Of Law und Antikorruption sowie Vortragender an der International Anti Corruption Academy in Laxenburg, der Universität Wien und der Sigmund Freud Universität. Er war davor als Kabinettschef an leitender Stelle im Bundesministerium für Justiz tätig und arbeitete zuvor als Oberstaatsanwalt und Staatsanwalt in Wirtschaftsstrafsachen in Wien. Georg Krakow ist Autor und Mitherausgeber mehrerer Publikationen im Bereich Strafrecht, AML-Aufsichtsrecht, Compliance und Lobbying.
Foto: Walter Sieberer
Oliver Scherbaum ist Rechtsanwalt und Partner bei Legalhouse Rechtsanwälte in Wien. Er verfügt über ausgewiesene Expertise im Wirtschaftsstrafrecht und Wirtschaftsrecht und betreut in diesen Rechtsgebieten sowohl Personen als auch Unternehmen aus dem In- und Ausland.
Foto: DLA Piper
Mag. Madeleine Albers ist juristische Mitarbeiterin im Corporate Team von DLA Piper in Wien. Sie studierte an der Karl-Franzens-Universität Graz sowie an der Universitat de València. Während ihres Studiums war sie als studentische Mitarbeiterin am Zivilrechtsinstitut Graz sowie bei DLA Piper tätig.