Wirtschaftsrecht

Gesellschaftsrecht in Zeiten des Corona-Virus

Mag. Christine Fiala / Dr. Matthias Potyka, LL.M.

zuvor abrufbar unter: RdW_digitalOnly 2020/18

Um trotz des weitgehenden Verbotes eines physischen Zusammentreffens mehrerer Personen an einem Ort während der COVID-19-Pandemie eine Durchführung von Versammlungen in Gesellschaften und anderen Rechtsformen zu ermöglichen, wurde ein eigenes "Bundesgesetz betreffend besondere Maßnahmen im Gesellschaftsrecht aufgrund von COVID-19 (Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz - COVID-19-GesG)" und auf dessen Grundlage eine "Verordnung der Bundesministerin für Justiz zur näheren Regelung der Durchführung von gesellschaftsrechtlichen Versammlungen ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer und von Beschlussfassungen auf andere Weise (Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung - COVID-19-GesV)" erlassen. Der vorliegende Aufsatz, der sich auf die Rechtslage am 23. April 2020 bezieht, bietet einen Überblick über die Regelungen dieser Verordnung. In einem Exkurs wird der Frage nachgegangen, ob und wie sich die COVID-19-Gesetzgebung auf die Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen auswirkt.

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Artikel-Nr.
RdW 2020/248

22.05.2020
Heft 5/2020
Autor/in
Christine Fiala

Mag. Christine Fiala ist Richterin des Landesgerichts Wiener Neustadt und seit 2021 dienstzugeteilt im Bundesministerium für Justiz in den Abteilungen für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht sowie für Exekutions- und Insolvenzrecht.

Matthias Potyka

Leitender Staatsanwalt Dr. Matthias Potyka, LL.M., ist Leiter der Abteilung für Unternehmens-, Gesellschafts- und Insolvenzrecht im Bundesministerium für Justiz.