So wie viele Motive Anlass für die Gründung einer Holding-Gesellschaft sein können1), so kann der Wegfall von Motiven - zB der Wegfall des gespaltenen Körperschaftsteuersatzes mit der Steuerreform 1988 - der Grund für die Liquidation der Holding-Gesellschaft und die Übertragung des Vermögens an die Anteilsinhaber sein. Während die Gründung einer Holding-Gesellschaft in der Form einer Kapitalgesellschaft im Rahmen des Strukturverbesserungsgesetzes bereits seit langem steuerneutral möglich war, ist der umgekehrte Weg - die steuerneutrale Auflösung der Holding-Gesellschaft - erst durch das Inkrafttreten des UmgrStG gesetzlich geregelt.
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