Steuerrecht

Gesellschaftsrechtliche und organisatorische Fragen zur Liquidationsspaltung einer Holding-Gesellschaft

Klaus Hirschler

So wie viele Motive Anlass für die Gründung einer Holding-Gesellschaft sein können1), so kann der Wegfall von Motiven - zB der Wegfall des gespaltenen Körperschaftsteuersatzes mit der Steuerreform 1988 - der Grund für die Liquidation der Holding-Gesellschaft und die Übertragung des Vermögens an die Anteilsinhaber sein. Während die Gründung einer Holding-Gesellschaft in der Form einer Kapitalgesellschaft im Rahmen des Strukturverbesserungsgesetzes bereits seit langem steuerneutral möglich war, ist der umgekehrte Weg - die steuerneutrale Auflösung der Holding-Gesellschaft - erst durch das Inkrafttreten des UmgrStG gesetzlich geregelt.

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Artikel-Nr.
RdW 1996, 137

15.03.1996
Heft 3/1996
Autor/in
Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.