Die GesSt erfasst die Zufuhr von Eigenkapital an inländische Kapitalgesellschaften durch den (unmittelbaren) Gesellschafter. Die Gesellschafterstellung bereitet dann Probleme, wenn der Leistende Gesellschafter war oder es in der Folge wird und die Leistung mit dem bisherigen oder künftigen Gesellschaftsverhältnis in Verbindung steht. Ein aktueller Anwendungsfall dieser Problematik betrifft un- oder niedrig verzinste Darlehen, wenn der Leistende nachträglich Anteile an der empfangenden Gesellschaft erwirbt.
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