Steuerrecht

Gesellschaftsteuerbefreiung für Versorgungsbetriebe nur bei unmittelbarem Anteilsbesitz?

Reinhold Beiser

Versorgungsbetriebe der öffentlichen Hand in den Bereichen Wasser, Gas, Elektrizität, Wärme und Verkehr sind von der Gesellschaftsteuer befreit, soweit die öffentliche Hand (Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände) unter Einbeziehung mittelbarer Beteiligungen zu 100% beteiligt ist. Die Zwischenschaltung einer Holding schadet also nicht, soweit die Holding ihrerseits zu 100 % im Anteilsbesitz der öffentlichen Hand steht. Die gegenteilige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes überzeugt nicht.

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Artikel-Nr.
RdW 1997, 756

15.12.1997
Heft 12/1997
Autor/in

Univ.-Prof. i.R. Dr. Reinhold Beiser lehrte am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.