Das dBMF hat am 10. 10. 2019 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht veröffentlicht. Er wurde vom Bundeskabinett am 16. 10. 2019 beschlossen. Der Deutsche Bundestag hat am 15. 11. 2019 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Finanzausschusses1 den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht2 angenommen. Das Gesetz bedarf allerdings noch der Zustimmung des Bundesrates, bevor es durch den Bundespräsidenten ausgefertigt und im BGBl verkündet werden kann. Die Bundesländer haben den Gesetzentwurf allerdings im Bundesrat am 29. 11. 2019 gestoppt, so dass nunmehr der Vermittlungsausschuss tätig werden muss. Zwar billigt der Bundesrat zentrale Elemente des Klimapakets. Streitig ist aber insb die Verteilung des Mehrsteuer-Aufkommens. Ein Ergebnis soll noch vor Jahresende erzielt werden. Im Folgenden werden die Grundzüge der geplanten Maßnahmen vorgestellt, die der Reduzierung des CO2-Ausstoßes dienen sollen.
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