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Gesetzesprüfungsantrag zu Managergehältern und Vorstandsabfertigungen

Bezüglich der ab 1. 3. 2014 geltenden steuerlichen Abzugsbeschränkungen beim Dienstgeber bzw Beschäftiger für über 500.000 € hinausgehende Managergehälter bzw Überlassungsvergütungen einerseits sowie für Abfertigungen von Vorständen, soweit sie über den mit 6 % versteuerten Anteil hinausgehen, anderseits bestehen infolge fehlender Übergangsregelungen und der Benachteiligung von AG-Vorstandsmitgliedern gegenüber GmbH-Geschäftsführern erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, die das BFG zur Stellung eines Gesetzesprüfungsantrags an den VfGH veranlasst haben:

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2014/561

16.07.2014
Heft 14/2014