Steuerrecht

Gesetzwidrige Vereinsrichtlinien und ihre Anwendung durch den UFSAnmerkung und Ergänzung zu Doralt, RdW 2005/237 , S 491

Mag. Bernhard Renner

Doralt hat die begünstigende Verwaltungspraxis der Besteuerung von Vereinsfunktionären wohl zu Recht als „gesetzwidrig“ bezeichnet. Ihn hat dabei überrascht, dass auch der UFS eine Entscheidung damit begründet hat.

1. Nochmals: Privilegien von Vereinsfunktionären

DORALT kritisiert eine doppelte nicht gesetzeskonforme Besserstellung von Vereinsfunktionären gegenüber anderen Steuerpflichtigen. Sie können einerseits ein Ausgabenpauschale in Anspruch nehmen1), das in§ 17 EStG bzw den hiezu ergangenen Verordnungen keine Deckung findet. Andererseits werden sie bei „Reisen“ mit Glaceehandschuhen angefasst2). Steuerfreie Reisekostenersätze gibt es sonst nur bei Mindestentfernung und -dauer der „Fortbewegung“. Dass Mitarbeiter von Sozialdiensten im Ergebnis schlechter als etwa Sportler gestellt werden, verstärkt die schiefe Optik noch.

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Artikel-Nr.
RdW 2005/510

15.07.2005
Heft 7/2005
Autor/in
Bernhard Renner

Mag. Bernhard Renner † war Richter am Bundesfinanzgericht, Außenstelle Linz, Bereichsredakteur der BFG-Datenbank, Fachautor, Seminarvortragender und Vorsitzender bzw Prüfungskommissär bei Steuerberaterprüfungen sowie Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Der Verlag trauert um seinen langjährigen Herausgeber und Autor, der am 23. Jänner 2020 überraschend verstorben ist.

Publikationen:
Zahlreiche Fachartikel in verschiedenen Zeitschriften, Buchbeiträge, Autor und Herausgeber von Standardwerken im Steuerrecht.