Doralt hat die begünstigende Verwaltungspraxis der Besteuerung von Vereinsfunktionären wohl zu Recht als „gesetzwidrig“ bezeichnet. Ihn hat dabei überrascht, dass auch der UFS eine Entscheidung damit begründet hat.
1. Nochmals: Privilegien von Vereinsfunktionären
DORALT kritisiert eine doppelte nicht gesetzeskonforme Besserstellung von Vereinsfunktionären gegenüber anderen Steuerpflichtigen. Sie können einerseits ein Ausgabenpauschale in Anspruch nehmen1), das in§ 17 EStG bzw den hiezu ergangenen Verordnungen keine Deckung findet. Andererseits werden sie bei „Reisen“ mit Glaceehandschuhen angefasst2). Steuerfreie Reisekostenersätze gibt es sonst nur bei Mindestentfernung und -dauer der „Fortbewegung“. Dass Mitarbeiter von Sozialdiensten im Ergebnis schlechter als etwa Sportler gestellt werden, verstärkt die schiefe Optik noch.
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