Wirtschaftsrecht

GesRÄG 2005 - Zu den geplanten Änderungen beim Aufsichtsrat

RA Dr. Clemens Egermann

Vor kurzem wurde der Entwurf zum Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz (GesRÄG) 2005 zur Begutachtung versandt. Er sieht wesentliche Novellen zum SE-Gesetz, zum Abschlussprüfer sowie zum Aufsichtsrat vor. Der folgende Beitrag stellt die geplanten Änderungen beim Aufsichtsrat überblicksartig dar; der Schwerpunkt liegt im AktG.

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Artikel-Nr.
RdW 2005/101

15.02.2005
Heft 2/2005
Autor/in
Clemens Egermann

Dr. Clemens Egermann ist Rechtsanwalt und Partner bei Barnert Egermann Illigasch Rechtsanwälte in Wien. Er ist insb auf die Bereiche Arbeits-, Gesellschafts- und Immobilienrecht spezialisiert. Er ist Fachvortragender insb zu Human Resource Management und Arbeitsrecht MOEL und internationales Wirtschaftsrecht an der FH Eisenstadt sowie zur Haftung von Vorstand und Aufsichtsrat.

Publikationen:

ua Mitautor von Mazal/Risak (Hrsg), Das Arbeitsrecht, System und Praxiskommentar; Mitautor von Societas Europaea, Das Praxishandbuch für Unternehmen in Deutsch und Englisch.