Die Eigentumsgarantie spielt in der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs hinsichtlich genereller Steuernormen bislang eine stark untergeordnete Rolle. Keine Steuernorm wurde bisher aufgrund einer behaupteten Verletzung des Grundrechts auf Eigentum aufgehoben. Die Eigentumsgarantie trat vielmehr in Bezug auf die Normkontrolle von generellen Steuergesetzen hinter den verfassungsrechtlich gewährleisteten Gleichheitssatz zurück. Aufgrund des zunehmenden Einsatzes von Steuernormen als Lenkungsmaßnahme stellt sich dieser Beitrag aber die Frage, ob die Eigentumsgarantie dem Gestaltungsspielraum des Abgabengesetzgebers diesbezüglich zusätzliche Grenzen aufzeigt.
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