Nach Meinung des UFS sind Aufwendungen zur Vorbeugung von Krankheiten wie Schutzimpfungen keine außergewöhnliche Belastung. - Nach dieser Auffassung wären zB auch Kosten für eine Gesundenuntersuchung keine außergewöhnliche Belastung, ja nicht einmal vorbeugende Medikamente wären berücksichtigungsfähig.
Im Anlassfall ging es um eine ärztlich und darüber hinaus von der Weltgesundheitsorganisation empfohlene Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs (HPV-Impfung). Nach Auffassung des UFS sind die Kosten dafür deshalb nicht abzugsfähig, weil es sich nicht um eine Krankheit handle: "Unter Krankheit ist eine gesundheitliche Beeinträchtigung zu verstehen, die eine Heilbehandlung bzw Heilbetreuung erfordert". - Nicht abzugsfähig seien daher "etwa Aufwendungen für die Vorbeugung von Krankheiten (zB prophylaktische Schutzimpfungen) … und zur Erhaltung der Gesundheit" (UFSW, 21. 4. 2010, GZ RV/3125-W/09).
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.