(Arnold, SWK 30/2009, T 201)
Im Streit iZm Getränkesteuerbescheiden für alkoholische Getränke hat nach der Aufhebung des § 226a Tiroler LAO durch den VfGH nunmehr auch der VwGH - zu einem Bescheid der Wiener Abgabenberufungskommission - im Erk 21. 9. 2009, 2008/16/0148, ausgesprochen, dass das EuGH-Urteil in der Rs Hermann keinesfalls ein Wiederaufnahmegrund ist. Die Rechtskraft ergangener Getränkesteuer-Nullbescheide sei somit zu akzeptieren.
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