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Getränkesteuer: Neue Aussagen des VwGH

Prof. Dr. Thomas Keppert

DerVwGH hat sich in den anhängigen Getränkesteuerrückerstattungsverfahren mit Erkenntnis vom16.12.2004(2004/16/0128) neuerlich geäußert und dabei mehr Verwirrung gestiftet als Aufklärung gebracht. Wie als bekannt vorausgesetzt werden kann, hat derVwGH im Erkenntnis vom04.12.2003(2003/16/0148) in Entsprechung der Rechtsprechung des EuGH klargestellt, dass die Beweislast für die Überwälzung der Getränkesteuer auf die Konsumenten bei der Abgabenbehörde liegt. Allerdings hat der VwGH auch ausgesprochen, dass den Abgabepflichtigen eine Mitwirkungspflicht treffe1)). Eine praktische Richtschnur, wie die Beweisführung der Abgabenbehörde einerseits und die Mitwirkungspflicht der Abgabepflichtigen andererseits vor sich gehen soll, ist der VwGH allerdings bis heute schuldig geblieben.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2005/70

01.02.2005
Heft 3/2005
Autor/in
Thomas Keppert

Prof. Dr. Thomas Keppert ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Immobilienverwalter in Wien. Daneben ist er als Buch- und Immobiliensachverständiger tätig. Er ist Obmann der Buchsachverständigen im Landesverband der SV für Wien, NÖ und Bgld, stv Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht und Mitglied des Gremiums zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses nach dem AktG.