Eine betriebswirtschaftliche Untersuchung zum Umfang der ungerechtfertigten Bereicherung bei der Getränkesteuererstattung1
Nach der Rechtsprechung des EuGH2 verbietet es das Gemeinschaftsrecht, die Erstattung einer gemeinschaftsrechtswidrig erhobenen Abgabe allein mit der Begründung zu verweigern, dass diese in den vom Wirtschaftsteilnehmer geforderten Einzelhandelsverkaufspreis eingeflossen und damit auf Dritte abgewälzt worden sei. Es ist vielmehr im Rahmen einer wirtschaftlichen Untersuchung festzustellen, ob die Abgabe in vollem Umfang in den Preis eingeflossen ist, sodass die Erstattung zwangsläufig zu einer ungerechtfertigten Bereicherung führen würde. Der vorliegende Beitrag setzt sich mit der vom Verwaltungsgerichtshof hierzu vertretenen Äquivalenztheorie kritisch auseinander und zeigt eine sachgerechte Alternativlösung auf.
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