Zur Bedeutung des VfGH-Erkenntnisses vom 22. 6. 2009, G 5/09 ua
Im nachfolgenden Beitrag wird der Frage nachgegangen, ob die im Streit um die Getränkesteuer erlassenen Nullfestsetzungsbescheide die in § 187a TLAO vorgesehene Verwendungssperre auslösen können.
Die in der Literatur1 vertretene Auffassung, dass infolge der Unzulässigkeit der Wiederaufnahme von Nullfestsetzungsbescheiden2 eine sofortige Auszahlungsverpflichtung für die bislang unter Verweis auf § 187a TLAO3 zurückgehaltenen Getränkesteuerguthaben bestehe, wurde von behördlicher Seite insoweit bestritten, als im Falle der Rechtswidrigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens die seinerzeitigen Nullfestsetzungen zwar in Rechtskraft erwachsen wären, die Abgabenbehörden sich aber ungeachtet dessen mit der Frage der Überwälzungs- und Bereicherungsproblematik iS der landesgesetzlichen Bestimmungen auseinanderzusetzen hätten.
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