Wirtschaftsrecht

Gewährleistung neu beim Unternehmenskauf

Clemens Egermann / Peter E. J. Winkler

Mit dem GewRÄG wurde in§ 924 ABGB, motiviert durch konsumentenschutzrechtliche Überlegungen, eine Beweislastumkehr eingefügt. Diese kann insb im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen zu unbilligen, mit dem Telos des Gesetzes nicht in Einklang stehenden Ergebnissen führen.

Wien

Am 25. 5. 1999 wurde die Verbrauchsgüterkauf-RL erlassen1). Sie war in Österreich Anlass für eine Reform des Gewährleistungsrechts und damit zusammenhängender Teile des Schadenersatzrechts. Obwohl diese RL vom Gedanken des Verbraucherschutzes getragen ist2), wurde sie in Österreich nicht als Änderung des bestehenden Gewährleistungsrechtes bloß im Geltungsbereich des KSchG, sondern in ihren Kernpunkten im ABGB umgesetzt. Verbraucherschutzrechtliche Überlegungen wurden damit Grundlage der allgemeinen zivilrechtlichen Gewährleistungsbestimmungen - ein dogmatisch bemerkenswerter, wohl aus praktischen (zeitlichen) Notwendigkeiten geborener Systemwandel3). Die Grenzen zwischen allgemeinem Gewährleistungsrecht und Verbraucherschutzrecht verschwimmen.

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Artikel-Nr.
RdW 2002/191

15.04.2002
Heft 4/2002
Autor/in
Clemens Egermann

Dr. Clemens Egermann ist Rechtsanwalt und Partner bei Barnert Egermann Illigasch Rechtsanwälte in Wien. Er ist insb auf die Bereiche Arbeits-, Gesellschafts- und Immobilienrecht spezialisiert. Er ist Fachvortragender insb zu Human Resource Management und Arbeitsrecht MOEL und internationales Wirtschaftsrecht an der FH Eisenstadt sowie zur Haftung von Vorstand und Aufsichtsrat.

Publikationen:

ua Mitautor von Mazal/Risak (Hrsg), Das Arbeitsrecht, System und Praxiskommentar; Mitautor von Societas Europaea, Das Praxishandbuch für Unternehmen in Deutsch und Englisch.