Mit dem GewRÄG wurde in§ 924 ABGB, motiviert durch konsumentenschutzrechtliche Überlegungen, eine Beweislastumkehr eingefügt. Diese kann insb im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen zu unbilligen, mit dem Telos des Gesetzes nicht in Einklang stehenden Ergebnissen führen.
Wien
Am 25. 5. 1999 wurde die Verbrauchsgüterkauf-RL erlassen1). Sie war in Österreich Anlass für eine Reform des Gewährleistungsrechts und damit zusammenhängender Teile des Schadenersatzrechts. Obwohl diese RL vom Gedanken des Verbraucherschutzes getragen ist2), wurde sie in Österreich nicht als Änderung des bestehenden Gewährleistungsrechtes bloß im Geltungsbereich des KSchG, sondern in ihren Kernpunkten im ABGB umgesetzt. Verbraucherschutzrechtliche Überlegungen wurden damit Grundlage der allgemeinen zivilrechtlichen Gewährleistungsbestimmungen - ein dogmatisch bemerkenswerter, wohl aus praktischen (zeitlichen) Notwendigkeiten geborener Systemwandel3). Die Grenzen zwischen allgemeinem Gewährleistungsrecht und Verbraucherschutzrecht verschwimmen.
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