Wirtschaftsrecht

Gewährleistung und Schadenersatz: Sofortiger Anspruch auf das Deckungskapital?

Martin Karollus

Die volle Konkurrenz von Gewährleistung und Schadenersatz auch für den sogenannten „Mangelschaden“ war zwar von der Literatur bereits seit langem gefordert worden1), ist aber dann durch die E des verstärkten Senates aus 19902) und die FolgeE3) wohl doch etwas überraschend gekommen. Dementsprechend sind einige Grundfragen bis heute nicht restlos geklärt, so insbesondere die praktisch höchst bedeutsame Frage, ob der Käufer bzw Werkbesteller sofort selbst verbessern und die Verbesserungskosten als Schadenersatz liquidieren kann, oder ob er zunächst den Verkäufer bzw Werkunternehmer zur Verbesserung auffordern muß.

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Artikel-Nr.
RdW 1993, 2

01.01.1993
Heft 1/1993
Autor/in
Martin Karollus

o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Martin Karollus ist stellvertretender Vorstand des Instituts für Unternehmensrecht an der Johannes Kepler Universität Linz. Er ist Autor von über 250 Publikationen, vor allem zum Zivilrecht, Unternehmensrecht und Gesellschaftsrecht.

Publikationen:
Kommentierung des EKEG, in: Buchegger, Österreichisches Insolvenzrecht Kommentar. Erster Zusatzband, 2009; Kommentierung zu den unionsrechtlichen Vorgaben für das Aktienrecht, zu § 1, zu § 47a, zu § 48, zu §§ 65–66a AktG, zu § 254 AktG, zu §§ 259-273 AktG, in Artmann/Karollus, Kommentar zum Aktiengesetz, 6. Aufl (ab 2018); Kommentierung zu §§ 38–40 UGB, in Artmann, Kommentar zum UGB, 3. Aufl (2019); Beitrag zu Gesellschaftsformen für Ärzte und Zahnärzte, in Resch/Wallner, Handbuch Medizinrecht, 3. Aufl (2020).