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Gewährleistungbeschränkung für Kfz - bewirkte Wettbewerbsbeschränkung

Bearbeiterinnen: Sabine Kriwanek / Barbara Tuma

Eine Vereinbarung, die Fahrzeughalter verpflichtet, Reparaturen nur bei zugelassenen Vertretern durchzuführen und Originalteile zu verwenden, um die Gewährleistung zu erhalten, kann bereits dann eine bewirkte Wettbewerbsbeschränkung iSd Art 101 Abs 1 AEUV darstellen, wenn die Behörde potenzielle, hinreichend spürbare wettbewerbsbeschränkende Wirkungen nachweist. EuGH 5. 12. 2024, C-606/23, Tallinna Kaubamaja Grupp und KIA Auto; zu einem lettischen Vorabentscheidungsersuchen.

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Artikel-Nr.
RdW 2025/6

17.01.2025
Heft 1/2025