Wirtschaftsrecht

Gewährleistungsreform und Reiserecht

Michael Wukoschitz

Die Änderungen des Gewährleistungsrechts durch das GewRÄG1) treffen (auch) die Reisebranche, vor allem weil sie nunmehr bei dem schnelllebigen Gut „Reise“ - das ja mit seiner „Fertigstellung“ zum Reiseende auch schon wieder verbraucht ist - mit einer zweijährigen Gewährleistungsfrist konfrontiert ist. Obzwar die Richtlinie über den Verbrauchsgüterkauf2) letztlich Anlass für die Reform war, geht Letztere (ua zulasten der heimischen Reiseunternehmen) doch weit über das hinaus, was gemeinschaftsrechtlich gefordert war.

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Artikel-Nr.
RdW 2001/654

15.11.2001
Heft 11/2001
Autor/in
Michael Wukoschitz

Dr. Michael Wukoschitz ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Schmidt Kornfeld Wukoschitz Windhager in Wien, mit Spezailisierung ua auf das Werberecht, Co-Präsident des International Forum of Travel and Tourism Advocates und Vortragender bei der Österreichischen Medienakademie. Der Autor ist am (österreichischen) Verfahren beteiligt.

Publikationen:

Der Autor ist auch Verfasser zahlreicher Artikel in Fachzeitschriften.