Arbeitsrecht

Gewerbeausübung ohne österreichischen WohnsitzEG-rechtliche Bedenken gegen die geltende Regelung

Erich Novacek

Der Gesetzgeber hat offenbar im Hinblick auf ein beim EuGH betreffend § 39 Abs 2 GewO beantragtes Vorabentscheidungsverfahren1) diese Bestimmung und in weiterer Folge auch Abs 1 leg cit dahin geändert, dass sowohl für den gewerberechtlichen Geschäftsführer (kurz Gf) als auch für den Gewerbetreibenden (kurz Gewtr) selbst das Erfordernis eines Wohnsitzes in Österreich entfällt, wenn die Zustellung der Verhängung und die Vollstreckung von Verwaltungsstrafen durch Übereinkommen sichergestellt sind2).

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Artikel-Nr.
RdW 1998, 625

15.10.1998
Heft 10/1998
Autor/in
Erich Novacek

Dr. Erich Novacek war nach einigen Jahren Finanzdienst 30 Jahre lang Steuerreferent in der Wirtschaftskammer Oberösterreich und danach ein Jahr lang Mitarbeiter einer Linzer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.