Einmal mehr wurde eine Gewerberechtsnovelle durchgeführt mit dem Ziel einer Liberalisierung des Berufszuganges und der Nebenrechte1). Das Ergebnis ist eine umfangreiche Novellierung der GewO, deren wesentliche Änderungen im Folgenden dargestellt werden.
Durch die Novelle2) wurden die gebundenen Gewerbe und die Handwerke in der Kategorie der „reglementierten Gewerbe“3) zusammengefasst. Die Liste der reglementierten Gewerbe ist im § 94 GewO angelegt.
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