Die letzte große Novellierung der GewO wurde 20021 durchgeführt, dieser folgten zahlreiche Neuerungen, welche aber thematisch und im Umfang (zumindest im Hinblick auf die GewO selbst) begrenzt waren, so zB bzgl Betriebsanlagenrecht2), Versicherungsvermittler3), Personenbetreuung4), Buchhalter5) und der Anpassung an das Unternehmensgesetzbuch6). Die Gewerberechtsnovelle 2007 (GewRNov 2007)7) bringt wieder zahlreiche Änderungen in unterschiedlichen Bereichen8). Der Tendenz der zunehmenden Harmonisierung des Wirtschaftsrechts innerhalb der EU folgend, wurden deshalb in vielen Fällen gemeinschaftliche Vorgaben umgesetzt. Schließlich haben auch einzelne Maßnahmen in Problembereichen, welchen in Österreich starke mediale Beachtung zukam, Eingang in die Novelle gefunden (insb Schwarzarbeit und „Koma-Trinken“).
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