Info aktuell / Wirtschaftsrecht / Judikatur / Österreich

Gewerbliche Abfallbeseitigerin: Außenhaftung des abfallrechtlichen Geschäftsführers

Bearbeiterinnen: Sabine Kriwanek / Barbara Tuma

Der abfallrechtliche Geschäftsführer (der gewerblichen Abfallbeseitigerin) haftet nicht nur der Deponiebetreiberin, sondern allenfalls auch jenen, die (hier) durch das verunreinigte Grund- und Trinkwasser geschädigt sind. OGH 22. 10. 2024, 4 Ob 208/23a.

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Artikel-Nr.
RdW 2024/609

13.12.2024
Heft 12/2024