Beziehe eine Kommanditistin einen Gewinnanteil aus einer KG-Beteiligung, stelle sich die Frage, ob dies für den Bezug des Kinderbetreuungsgelds (KBG) schädlich sei. Der OGH hat sich einen solchen Fall angesehen (OGH 13. 9. 2018, 10 Ob S 59/18a).
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