(Fuchs, UFS aktuell 3/2009, S. 68)
Durch das Steuerreformgesetz 2009 (Stand Regierungsvorlage) erfolgt ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2010 eine Ausweitung des Freibetrages für investierte Gewinne (FbiG) auf bilanzierende Unternehmen, eine Anhebung von 10 % auf 13 % und ein Entfall des Investitionserfordernisses für Gewinne bis 30.000 EUR. Der FbiG wird in "Gewinnfreibetrag" (GFB) umbenannt und unterteilt sich in einen "Grundfreibetrag" und in einen "investitionsbedingten Gewinnfreibetrag".
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