Artikelrundschau / Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht

Gewinnfreibetrag (GFB) ersetzt ab 2010 FBiG

Dr. Eva Drauschbacher / Dr. Christa Lattner / Zeitraum: März 2009 - Teil 2

(Fuchs, UFS aktuell 3/2009, S. 68)

Durch das Steuerreformgesetz 2009 (Stand Regierungsvorlage) erfolgt ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2010 eine Ausweitung des Freibetrages für investierte Gewinne (FbiG) auf bilanzierende Unternehmen, eine Anhebung von 10 % auf 13 % und ein Entfall des Investitionserfordernisses für Gewinne bis 30.000 EUR. Der FbiG wird in "Gewinnfreibetrag" (GFB) umbenannt und unterteilt sich in einen "Grundfreibetrag" und in einen "investitionsbedingten Gewinnfreibetrag".

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2009/509

15.05.2009
Heft 10/2009
Autor/in
Christa Lattner

Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.