Steuerrecht

Gewinnrealisierung und Anschaffungszeitpunkt1)

Gunter Mayr

Über den Zeitpunkt der Gewinnrealisierung besteht mehr oder minder einhellige Meinung: Die Gewinnrealisierung knüpft an den Erwerb des wirtschaftlichen Eigentums an und stellt daher auf die Abnahme des Wirtschaftsgutes oder dessen „betriebliche Nutzungsmöglichkeit“ ab. Der BFH hingegen trennt die Gewinnrealisierung vom wirtschaftlichen Eigentum. Entgegen dieser Lösungsansätze knüpft die Gewinnrealisierung an das Schuldrecht an; da die Gewinnrealisierung zudem nahtlos zum Anschaffungszeitpunkt führt, bestimmt das Schuldrecht gleichzeitig auch das wirtschaftliche Eigentum.

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Artikel-Nr.
RdW 2000/347

15.06.2000
Heft 6/2000
Autor/in
Gunter Mayr

Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr ist Sektionschef für Steuerpolitik und Steuerrecht im Bundesministerium für Finanzen und lehrt am Institut für Finanzrecht der Universität Wien.