Steuerrecht

Gewinnrücktrag für alle?Zur Verteilungsbegünstigung für Künstler und Schriftsteller

Werner Doralt

Künstler und Schriftsteller können ihre Einkünfte auf drei Jahre verteilen und auf die zwei vorangegangenen Jahre rücktragen. Das würden auch andere Steuerpflichtige gerne, wenn sie in den letzten zwei Jahren niedrigere oder überhaupt keine Einkünfte bezogen haben. Die Einschränkung der Begünstigung auf Künstler und Schriftsteller ist allerdings sachlich kaum zu rechtfertigen und sollte vom Verfassungsgerichtshof geprüft werden.

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Artikel-Nr.
RdW 2002/322

15.05.2002
Heft 5/2002
Autor/in
Werner Doralt

em. o.Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt lehrt an der Universität Wien Finanzrecht.