Steuerrecht

Gibt es ein aktivierungsfähiges Aufgriffsrecht des Leasingnehmers?

Christian Prodinger

Bei einem Vollamortisationsleasingvertrag hat der Leasingnehmer während der Laufzeit des Leasingvertrages1) dem Leasinggeber den Anschaffungspreis des Wirtschaftsgutes zuzüglich der Refinanzierungsaufwendungen und eines Gewinnaufschlages im Rahmen der Leasingraten zu ersetzen. Daher gibt es beim Vollamortisationsvertrag ex definitione keinen Restwert. Wird hingegen ein Restwertvertrag abgeschlossen, so wird das Kapital nur teilweise amortisiert, für den offenen Restwert sind hingegen Zinsen in die Leasingrate einzukalkulieren.

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Artikel-Nr.
RdW 1995, 405

01.10.1995
Heft 10/1995
Autor/in
Christian Prodinger

Dr. Christian Prodinger ist Steuerberater in Wien. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Umstrukturierungen, Immobilienbesteuerung, Leasing und Rechtsmittel sowie die Kollegenberatung.