Bei einem Vollamortisationsleasingvertrag hat der Leasingnehmer während der Laufzeit des Leasingvertrages1) dem Leasinggeber den Anschaffungspreis des Wirtschaftsgutes zuzüglich der Refinanzierungsaufwendungen und eines Gewinnaufschlages im Rahmen der Leasingraten zu ersetzen. Daher gibt es beim Vollamortisationsvertrag ex definitione keinen Restwert. Wird hingegen ein Restwertvertrag abgeschlossen, so wird das Kapital nur teilweise amortisiert, für den offenen Restwert sind hingegen Zinsen in die Leasingrate einzukalkulieren.
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