Wirtschaftsrecht

Gibt es eine Modernisierungspflicht des Vermieters?

Mag. Olaf Riss, LL.M.

Jedem gegenseitigen Vertrag liegt die Vorstellung der Parteien zugrunde, dass sich Leistung und Gegenleistung (annähernd) gleichwertig gegenüberstehen. Vor allem bei langfristigen (Dauer-)Schuldverhältnissen besteht die Gefahr, dass dieses Äquivalenzverhältnis durch eine Änderung von Umständen (die auch außerhalb des eigentlichen Leistungsaustausches liegen können), Schwankungen ausgesetzt wird. Aus Anlass der Herabsetzung der höchstzulässigen Bleikonzentration im Trinkwasser untersucht der folgende Beitrag konkret für den Bestandvertrag, wann solche Schwankungen zu einer Anpassung des Leistungsumfangs des Vermieters führen können.

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Artikel-Nr.
RdW 2004/527

15.10.2004
Heft 10/2004
Autor/in
Olaf Riss

Dr. Olaf Riss, LL.M. ist Professor für Wirtschaftsprivatrecht an der Universität Klagenfurt. Davor war er Professor an der Universität Linz und als Rechtsanwalt in Wien tätig. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Kreditsicherungsrecht und Bankvertragsrecht, im AGB-Recht sowie im Bestandrecht und Erbrecht. Er war ferner viele Jahre Senior Researcher des Institute for European Tort Law (ETL) der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW) und der Universität Graz. Seit 2017 ist er Mitherausgeber der ZFR.