Arbeitsrecht

Gibt es einen „freien“ Handelsvertreter?

Georg Schima

Der OGH vertritt in bereits ständiger Rsp1) folgende Auffassung: Neben dem selbständigen Handelsvertreter iSd § 1 HVG und dem unter das AngG fallenden angestellten Handelsvertreter gäbe es noch den Typus des „freien Handelsvertreters“. Dessen Arbeitsbedingungen würden zwar „so frei wie möglich“ gestaltet, er sei aber von dem meist einzigen Geschäftsherrn, auch bei nebenberuflicher Tätigkeit, wirtschaftlich abhängig und demnach in ähnlicher Weise wie ein Angestellter schutzbedürftig und mangels wirtschafticher Selbständigkeit nicht Unternehmer oder Kaufmann.

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Artikel-Nr.
RdW 1987, 16

01.01.1987
Heft 1/1987
Autor/in
Georg Schima

Hon.-Prof. Dr. Georg Schima, MBL-HSG, LL.M. (Vaduz), Rechtsanwalt und Partner der Schima Mayer Starlinger Rechtsanwälte GmbH, Wien, sowie Honorarprofessor für Unternehmens- und Arbeitsrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien. 

Fachliche Schwerpunkte: Arbeitsrecht, beratendes und streitiges Gesellschaftsrecht, Corporate Governance, Privatstiftungsrecht (auch Liechtenstein), Zivil- und Schiedsverfahren, Autor zahlreicher Publikationen in den genannten Gebieten und diverser Bücher (Die Rechtsstellung von Führungskräften [1991], Manager-Dienstverträge [4. Auflage 2014, 5. Auflage in Druck], Umgründungen im Arbeitsrecht [2004], Betriebspensionsrecht [2013], Der Aufsichtsrat als Gestalter des Vorstandsverhältnisses [2016], Handbuch GmbH-Geschäftsführer, 2. Auflage [2020] gemeinsam mit Valerie Toscani).