Der EuGH habe ausgesprochen, dass das frühere Programmentgelt nicht der Umsatzsteuer unterliege (EuGH 26. 10. 2023, C-249/22, GIS). Gelte dies auch für den ab 1. 1. 2024 anzuwendenden ORF-Beitrag? Falls ja, hätte der österr Gesetzgeber - sofern die Modalitäten des ORF-Beitrags im Vergleich zum Programmentgelt "im Wesentlichen" unverändert seien - auch den ORF-Beitrag der Umsatzsteuer unterwerfen können. Dies habe er aber nicht getan. Da aus der Umsatzsteuerfreiheit des ORF-Beitrags dem ORF ein "Vorsteuerschaden"
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