Der Beitrag beschäftigt sich mit den neuen Gläubigerschutzbestimmungen des EU-Umgründungsgesetzes, mit dem neben der bisher im EU-VerschG normierten grenzüberschreitenden Verschmelzung auch erstmals grenzüberschreitende Sitzverlegungen (bezeichnet als "formwechselnde Umwandlungen") und Spaltungen eine Regelung erfahren hätten, und nimmt eine kritische Würdigung vor.
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