Der Oberste Gerichtshof erachtet es nicht als diskriminierend, wenn ein Herrenmodeverkäufer nur männliche Außendienstmitarbeiter anstellen will, da diese die Ware auch selbst tragen sollen. Das erscheint billig und gerecht. Ist es aber nicht, oder zumindest nur vielleicht ...
Der OGH prüft den Sachverhalt auf drei Stufen:
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