Arbeitsrecht

Gleichbehandlungsgebot bei Überleitung betrieblicher Pensionszusagen auf Pensionskassen

Julia Eichinger

In den allgemeinen Bestimmungen des am 1. 7. 1990 in Kraft getretenen Betriebspensionsgesetzes (BPG)1) wurde ua ein umfassendes Gleichbehandlungsgebot 2) verankert, das den Gesetzesmaterialien3) zufolge nicht nur bei der Erteilung von Pensionsleistungszusagen zu beachten ist, sondern vielmehr sämtliche Rechtshandlungen betrifft, die im Zusammenhang mit solchen Leistungszusagen stehen. Es ist daher bei der Erteilung von Pensionszusagen und bei der inhaltlichen Ausgestaltung der dem Geltungsbereich des BPG unterliegenden betrieblichen Versorgungsordnungen ebenso zu beachten wie beim Widerruf von Leistungszusagen bzw bei der Aussetzung oder Einschränkung von Beitrags- und Prämienleistungen, Anwartschaften oder laufenden Pensionsleistungen.

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Artikel-Nr.
RdW 1991, 179

01.06.1991
Heft 6/1991
Autor/in
Julia Eichinger

Dr. Julia Eichinger ist Assistenzprofessorin am Institut für Österreichisches und Europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht der WU Wien. Einen ihrer Forschungsschwerpunkte bildet das Antidiskriminierungsrecht.

Publikationen:

Zum Antidiskriminierungsrecht liegen zahlreiche Veröffentlichungen der Autorin in Buchform sowie als Beiträge in Fachzeitschriften und Sammelbänden vor. Zuletzt war sie Co-Autorin des Kommentars Hopf/Mayr/Eichinger, GlBG (Wien 2009).