Steuerrecht

Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften nun auch einkommensteuerlich anerkannt

Dr. Oliver Herzog

Nicht in den Lohnsteuerrichtlinien 2002 selbst, sondern etwas versteckt in der erst 2008 eingeführten "Beispielsammlung" findet sich die lohn- und einkommensteuerliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften als "(Ehe-)Partnerschaft". Ebenso wie bei heterosexuellen Partnerschaften kann daher - bei Vorhandensein eines Kindes - der Alleinverdienerabsetzbetrag zuerkannt werden.

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Artikel-Nr.
RdW 2009/112

16.02.2009
Heft 2/2009
Autor/in
Oliver Herzog

Dr. Oliver Herzog ist Mitarbeiter in der Abteilung Einkommen-/Körperschaftsteuer im Bundesministerium für Finanzen.