Die Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union sei mit 14. 12. 2022 von den EU-Mitgliedstaaten angenommen worden und nun von diesen bis Ende 2023 verpflichtend in nationales Recht umzusetzen. Wichtiger Bestandteil der Überlegungen vieler Staaten sei die Einführung einer in den GloBE-MV und der Richtlinie optional vorgesehenen nationalen Ergänzungssteuer. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung und die Stellung der nationalen Ergänzungssteuer in diesem System und stellt Überlegungen hinsichtlich ihrer etwaigen Umsetzung an.
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