Wirtschaftsrecht

Glücksspiel und Kondiktionsausschluss

Priv.-Doz. Dr. Philipp Klausberger / Univ.-Prof. Dr. Olaf Riss, LL.M., Innsbruck / Wien / Klagenfurt

Studien zum Bereicherungsrecht aus aktuellem Anlass

Österr Gerichte haben derzeit Fälle zu beurteilen, in denen glücklose Spieler den verlorenen Spieleinsatz vom Spielanbieter bereicherungsrechtlich zurückverlangen. Sie stützen sich dabei auf die Nichtigkeit des Spielvertrages; da der Spielanbieter über keine österr Konzession verfügt (sondern lediglich eine Konzession aus einem anderen Mitgliedstaat), dürfe er in Österreich kein Online-Glücksspiel durchführen. Diese Rückabwicklungsbegehren der Spieler geben Anlass, sich einer zentralen Norm des österr Bereicherungsrechts näher zu widmen.

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Artikel-Nr.
RdW 2021/542

15.10.2021
Heft 10/2021
Autor/in
Philipp Klausberger

Priv.-Doz. Dr. Philipp Klausberger lehrt Römisches Privatrecht an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck und Romanistische Fundamente Europäischer Privatrechte an der Universität Wien. Seine Forschungsschwerpunkte aus dem Bereich des geltenden Rechts liegen im Sachen- und Schuldrecht; sie umfassen insbesondere das Bank- und Kapitalmarktrecht, das Verbraucherrecht sowie das Bereicherungsrecht.

Olaf Riss

Dr. Olaf Riss, LL.M. ist Professor für Wirtschaftsprivatrecht an der Universität Klagenfurt. Davor war er Professor an der Universität Linz und als Rechtsanwalt in Wien tätig. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Kreditsicherungsrecht und Bankvertragsrecht, im AGB-Recht sowie im Bestandrecht und Erbrecht. Er war ferner viele Jahre Senior Researcher des Institute for European Tort Law (ETL) der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW) und der Universität Graz. Seit 2017 ist er Mitherausgeber der ZFR.