Steuerrecht

Glücksspielabgabe ohne Glücksspiel?

MMag. Dr. Daniel Varro

Seit 2011 unterliegen Glücksspiele ohne Einsatz einer Glücksspielabgabe. Da der ursprüngliche Glücksspielbegriff lediglich auf entgeltliche Glücksspiele abzielt, stellt sich die Frage, ob unentgeltliche Spiele (ohne Einsatz) im Glücksspielbegriff überhaupt gedeckt sind. Mangels Entgeltlichkeit und Spielerschutzargumenten stellt die Glücksspielabgabe einen Fremdkörper im Glücksspielgesetz dar.*

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Artikel-Nr.
RdW 2011/654

17.10.2011
Heft 10/2011
Autor/in
Daniel Varro

MMag. Dr. Daniel Varro, LL.M. ist Postdoc-Universitätsassistent an der Universität Wien (Institut für Finanzrecht – Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger) und war davor Rechtsanwalt bei einer international tätigen Rechtsanwaltskanzlei in Wien. Er hat zahlreiche steuerrechtliche Publikationen veröffentlicht und ist regelmäßiger Fachvortragender.

Publikationen:

Stiftungseingangssteuer – Handbuch inklusive Kommentierung (2011); Sachbezug für Elektrofahrzeuge: Vorrang der Ökologie vor dem Leistungsfähigkeitsprinzip, taxlex 2015, 251; Substiftungserrichtung mit Altvermögen: Deckung im Stiftungszweck? taxlex 2015, 328; zahlreiche Beiträge in Fachzeitschriften.