Steuerrecht

Glücksspielabgabe ohne Glücksspiel?

MMag. Dr. Daniel Varro

Seit 2011 unterliegen Glücksspiele ohne Einsatz einer Glücksspielabgabe. Da der ursprüngliche Glücksspielbegriff lediglich auf entgeltliche Glücksspiele abzielt, stellt sich die Frage, ob unentgeltliche Spiele (ohne Einsatz) im Glücksspielbegriff überhaupt gedeckt sind. Mangels Entgeltlichkeit und Spielerschutzargumenten stellt die Glücksspielabgabe einen Fremdkörper im Glücksspielgesetz dar.*

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Artikel-Nr.
RdW 2011/654

17.10.2011
Heft 10/2011
Autor/in
Daniel Varro

Univ.-Prof. MMag. Dr. Daniel Varro, LL.M., ist Universitätsprofessor für Steuerrecht und nachhaltige Steuerpolitik an der Universität für Weiterbildung Krems; vormals am Institut für Finanzrecht der Universität Wien sowie in führenden Anwaltskanzleien tätig; zuletzt im Bundesministerium für Finanzen mit den Schwerpunkten Legistik, Steuerrecht und Steuerpolitik. Er ist Lehrbeauftragter und Gastvortragender an in- und ausländischen Universitäten sowie Fachautor zahlreicher Werke.