Zugleich eine Besprechung von OGH 18. 12. 2020, 8 ObA 80/19a
In der Praxis der GmbH & Co KG ist es durchaus üblich, dass der Anstellungsvertrag des Geschäftsführers nicht mit der GmbH, sondern mit der KG abgeschlossen wird.1 Umstritten ist in der Literatur die Zuständigkeit für Abschluss, Änderung und Auflösung des Vertrags durch die KG. Ein rezentes OGH-Urteil befürwortet die Zuständigkeit der GmbH-Gesellschafter für die Kündigung des Anstellungsverhältnisses mit ihrem Geschäftsführer.2 Dem ist uE im Ergebnis zu folgen.
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