Die Betriebsprüfung

GmbH und (atypische) stille Gesellschaft

Mag. Roland Macho

Die stille Gesellschaft ist eine auf bestimmte oder unbestimmte Zeit eingegangene Verbindung zur Verfolgung eines durch die Mitglieder der Gesellschaft festgelegten Zweckes1). Gem§ 178 HGB geht die Einlage des stillen Gesellschafters in das Vermögen des Inhabers des Handelsgewerbes über, dh es entsteht eine schuldrechtliche Beteiligung am Handelsgewerbe des Geschäftsherrn. Der stille Gesellschafter tritt nach außen hin nicht in Erscheinung, somit liegt eine Innengesellschaft vor, welche keine Rechtspersönlichkeit hat und nicht parteifähig ist.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 1996, 317

15.06.1996
Heft 12/1996
Autor/in
Roland Macho

Roland Macho ist Teamleiter Ausland und Regionalverantwortlicher Ost in der Großbetriebsprüfung, Universitätslektor und wissenschaftlicher Leiter der Tax Management Studiengänge an der FH Campus Wien, Vertreter Österreichs in der IOTA, Fachautor und Fachvortragender.