Mit Schreiben vom 28. 11. 2019 hat das deutsche Bundesfinanzministerium (dBMF) die "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)" veröffentlicht1 und damit das Schreiben vom 14. 11. 20142 aktualisiert. Das dBMF reagiert auf technische und organisatorische Entwicklungen in den letzten Jahren. Das umfasst ua das Thema Cloud Computing, das im Vorgängerschreiben noch nicht berücksichtigt worden war. Die GoBD 2019 sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. 12. 2019 beginnen. Soweit keine Änderungen seit dem Schreiben vom 14. 11. 2014 in die GoBD 2019 aufgenommen worden sind, gelten die in diesem Schreiben niedergelegten Grundsätze weiter. Die Einhaltung der GoBD ist wichtiger Bestandteil von Compliance-Systemen. Im Folgenden werden wichtige Neuerungen in den GoBD 2019 vorgestellt und kurz analysiert.
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