Steuerrecht / Blick nach Deutschland

GoBD 2019 - Überblick über wichtige Neuerungen

Udo Eversloh

Mit Schreiben vom 28. 11. 2019 hat das deutsche Bundesfinanzministerium (dBMF) die "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)" veröffentlicht1 und damit das Schreiben vom 14. 11. 20142 aktualisiert. Das dBMF reagiert auf technische und organisatorische Entwicklungen in den letzten Jahren. Das umfasst ua das Thema Cloud Computing, das im Vorgängerschreiben noch nicht berücksichtigt worden war. Die GoBD 2019 sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. 12. 2019 beginnen. Soweit keine Änderungen seit dem Schreiben vom 14. 11. 2014 in die GoBD 2019 aufgenommen worden sind, gelten die in diesem Schreiben niedergelegten Grundsätze weiter. Die Einhaltung der GoBD ist wichtiger Bestandteil von Compliance-Systemen. Im Folgenden werden wichtige Neuerungen in den GoBD 2019 vorgestellt und kurz analysiert.

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Artikel-Nr.
RdW 2020/190

18.03.2020
Heft 3/2020
Autor/in
Udo Eversloh

Udo Eversloh, Rechtsanwalt i.R. und Fachpublizist in Köln war jahrelang Ressortleiter Steuerrecht der deutschen Fachzeitschrift Betriebs-Berater. Er ist Autor etlicher Fachbeiträge und Kommentierungen zum Steuer- und Gesellschaftsrecht sowie zum Recht der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und tritt auch als Referent bei Seminaren für Angehörige der steuerberatenden Berufe auf.