Steuerrecht

Going concern - Flagge zeigen bis zum bitteren Ende? - Anmerkungen zu Dellinger, RdW 2000/287, S 325

Günter Riegler

In einem jüngst veröffentlichten Beitrag1) befasst sichDellingermit der durch die Jahrzehnte „immergrünen“ Frage, unter welchen Voraussetzungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses von der so genannten „Going-concern-Prämisse“ (§ 201 Abs 2 Z 2 HGB) aus- und abzugehen sei. Grundtendenz des Beitrages ist, dass sowohl Theoretiker als auch Praktiker (Abschlussersteller und -prüfer) viel zu lange an dieser Prämisse festhielten und damit in der Unternehmenskrise einer vollkommenen Aufzehrung des Vermögens Vorschub leisteten. Insbesondere sei bei negativer Fortbestehensprognose ein Abgehen vom Prinzip der Unternehmensfortführung geboten, es sei denn, es gäbe eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für einen Sanierungsausgleich. Grund genug, sich mit den im zitierten Beitrag vertretenen Aussagen kritisch auseinander zu setzen.

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Artikel-Nr.
RdW 2000/411

15.07.2000
Heft 7/2000
Autor/in
Günter Riegler

Dr. Günter Riegler ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, war viele Jahre in einer internationalen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft sowie als Autor, Mitwirkender in IWP und AFRAC sowie als Vortragender tätig. Nach beruflichen Stationen mit Finanzverantwortung im Hochschul- und Krankenhausmanagement ist der Autor nunmehr Finanzstadtrat der Landeshauptstadt Graz.