Bilanzrecht

Going-concern-Prinzip und Fortbestehensprognose 1

Markus Dellinger

Ist eine Kapitalgesellschaft bereits insolvenzrechtlich relevant überschuldet, so besteht Konkursantragspflicht, und ein dennoch unter Going-concern-Prämisse aufgestellter Jahresabschluss würde im Regelfall ein falsches Bild der Lage des Unternehmens vermitteln. Da die insolvenzrechtliche Relevanz einer rechnerischen Überschuldung von der Möglichkeit einer positiven insolvenzrechtlichen Fortbestehensprognose abhängt, wird die Bejahung dieser Möglichkeit zur Vorbedingung für die Zulässigkeit des Festhaltens an der Going-concern-Prämisse im Jahresabschluss.

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Artikel-Nr.
RdW 2000/287

15.05.2000
Heft 5/2000
Autor/in
Markus Dellinger

Univ.-Prof. Dr. Markus Dellinger ist Syndikus des Österreichischen Raiffeisenverbandes.

Publikationen:
Zahlreiche Beiträge insbesondere zum Gesellschafts- und Genossenschaftsrecht, zum Insolvenzrecht und zum Bankaufsichtsrecht, zB Dellinger, Vorstands- und Geschäftsführerhaftung im Insolvenzfall (1991); Dellinger, Rechtsfähige Personengesellschaften in der Liquidation (2001); Dellinger/Mohr, EKEG (2004); Dellinger (Hrsg), Bankwesengesetz (4 Bände; 9.Lfg seit 2007)
Zib/Dellinger (Hrsg), UGB-Großkommentar (3 Bände seit 2010); Dellinger (Hrsg), Genossenschaftsgesetz samt Nebengesetzen2 (2014); Dellinger/Oberhammer/Koller, Insolvenzrecht4 (2018).