Das BFH-Urteil zum EuGH-Urteil Wächtler werfe die Frage auf, wie weit nationale Gerichte auslegen dürfen, um einen unionsrechtskonformen Zustand zu schaffen. Nach dem BFH könnten die Vorgaben des EuGH in der Rs Wächtler durch die geltungserhaltende Reduktion in das nationale Recht hineingelesen werden. Folglich sei die Wegzugsteuer dauerhaft und zinslos zu stunden, wobei die vorgelagerte Festsetzung weiterhin zulässig bleibe. Im Beitrag wird der Interpretationsweg des BFH beleuchtet. Darüber hinaus wird untersucht, ob der vom BFH gewählte Interpretationsweg auch in Ö vorstellbar wäre.
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