Weiterleitungspflichten und aktive Einbeziehung der Muttergesellschaft als steuerauslösende Momente
Gewährt die Großmuttergesellschaft einen Großmutterzuschuss an die Tochtergesellschaft mit der Verpflichtung, diesen Zuschuss an die Enkelgesellschaft weiterzuleiten, liegt aufgrund der Weiterleitungspflicht grundsätzlich ein gesellschaftssteuerfreier Zuschuss vor. In einer jüngst ergangenen UFS-Entscheidung wird die notwendige Ausgestaltung dieser Weiterleitungspflicht ebenso im Detail behandelt wie die Grenzen der aktiven Einbeziehung der Muttergesellschaft. Dies soll zum Anlass genommen werden, die bestehende Rechtslage näher zu analysieren.
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