Zugleich ein Besprechungsaufsatz zu 5 Ob 169/19t
Die behandelte oberstgerichtliche Entscheidung präzisiert den Begriff der "fiktiven Erhaltungsarbeiten" im Anwendungsbereich des Minderheitsrechtes des einzelnen WEers auf Durchführung notwendiger Erhaltungsmaßnahmen.
Die konkrete Liegenschaft im Sprengel des BG Hernals kann ohne Übertreibung als eines der "streitverfangensten Objekte" in Österreich bezeichnet werden. Bereits mehrfach musste sich der OGH zu diversen miet- und wohnungseigentumsrechtlichen Problemen in diesem Mischhaus äußern.1
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